Rund um Ihr Grundstück

Katastervermessungen

  • Es gibt viele Gründe, die Grenzen Ihres Grundstücks rechtsverbindlich einzumessen. Vielleicht wollen Sie einen Teil abtrennen und verkaufen oder Sie benötigen die genauen Grenzen für die Bauplanung. 
  • Und leider gibt es auch allzu oft Unstimmigkeiten mit den Nachbarn über den genauen Grenzverlauf.
  • In all diesen Fällen benötigen Sie eine von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ausgeführte Grundstücksvermessung für das Liegenschaftskataster, eine sog. Katastervermessung.

Wie viel kostet eine Katastervermessung?

Die Kosten für Katastervermessungen sind amtlich festgelegt und richten sich nach der Gebührenordnung des Landes Baden-Württemberg in Abhängigkeit vom Bodenrichtwert, der Grundstücksgröße und der Art der geleisteten Vermessung.


Gerne erstellen wir Ihnen vorab eine Kostenberechnung.

Zerlegung und Vereinigung

  • Wenn ein Grundstück aufgeteilt wird, müssen neue Grenzen gezogen werden. Wir beraten Sie, fertigen einen Teilungsentwurf für das Baurechtsamt und messen die neuen Grenzen ein.
  • Wir erstellen die notwendigen Unterlagen, damit diese neuen Grenzen rechtsverbindlich ins Liegenschaftskataster übernommen werden können.
  • Dasselbe gilt natürlich auch für die Vereinigung von mehreren Grundstücken zu einem einzigen Grundstück.

Abmarkung von Grundstücksgrenzen

  • Die Grenzen eines Grundstücks sind rechtlich verbindlich, sobald die Koordinaten beim Liegenschaftsamt hinterlegt sind.
  • Eine „Abmarkung“ ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben.
  • In der Praxis ist es aber oft sinnvoll, die Grundstücksgrenzen sichtbar zu markieren.

Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster

  • Das Vermessungsgesetz des Landes Baden-Württemberg legt fest, dass alle neu errichteten Gebäude oder gebäudeverändernden Umbauten mit ihrer tatsächlichen Größe und Lage für das Liegenschaftskataster eingemessen werden müssen.
  • Die Kosten hierfür sind ebenfalls staatlich festgelegt und richten sich nach den Baukosten.
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