Rund um den Bau

Gut geplant ist schon halb genehmigt!

Wer bauen oder umbauen möchte – egal, ob Privatperson oder Großkonzern – benötigt vermessungstechnische Unterlagen. In der Regel ist dies ein Sachverständigenlageplan zum Bauantrag, sowie ggf. eine vermessungstechnische Bestandsaufnahme des Geländes und der umgebenden Bebauung.

Bestandsaufnahme

Bei der vermessungstechnischen Aufnahme des Grundstücks werden z.B. Hangneigung, Höhe der Zufahrtswege und der Kanalanschlüsse u.a. erfasst, damit dies bei den Planungen berücksichtigt werden kann und hinterher auch alles zusammenpasst.

Wenn Ihr Grundstück nicht im Bereich eines Bebauungsplans liegt, ist auch eine Bestandsaufnahme der benachbarten Gebäude notwendig, um Ihren Neu- oder Umbau den gesetzlichen Vorschriften entsprechend planen zu können.

Mit Sachverstand zum Baurechtsamt

Sachverständigenlageplan nach Landesbauordnung (LBO)

  • Im LBO-Lageplan zum Baugesuch werden Einhaltung und Berücksichtigung der lokalen Bauvorschriften dokumentiert.
  • Dazu zählen z.B. Abstandsflächen zu benachbarten Grundstücken, die maximale Bebaubarkeit des Grundstücks, aber auch Einschränkungen der Bebaubarkeit durch Baulasten oder Hochwasserrisiko.
  • Wir führen auf der Grundlage der Architektenpläne und des Bebauungsplans, bzw. der Bestandsaufnahme die entsprechenden Berechnungen durch und setzen diese in einem Sachverständigenlageplan um. Der LBO-Lageplan mit zeichnerischem und schriftlichem Teil ist ein wesentlicher Bestandteil des Bauantrags.

Damit Ihr Haus am richtigen Platz steht

Bauabsteckung und Schnurgerüst

  • Bevor der Bagger kommt, benötigt die Baufirma eine Absteckung der Baugrube für die Erdarbeiten sowie der Höhen für den Anschluss an den öffentlichen Kanal – schließlich soll Ihr Gebäude auch an der exakt richtigen Stelle stehen.
  • In einem zweiten Schritt erstellen wir das sogenannte „Schnurgerüst“ – die Feinmarkierung, mit der die Baufirma die genaue Position der Wände und Baufluchten nach Vorgabe der Architektenpläne bestimmen kann.
  • Die Einmessung des Schnurgerüstes wird von uns in der Niederschrift beurkundet und dem Baurechtsamt als vermessungstechnisches Dokument übergeben. Dies ist die Grundlage für die Erteilung des „Roten Punkts“ (Baufreigabe).

Und wenn es einmal nicht so einfach ist?

  • Möglicherweise gibt es alte Baulasten, die die Planung beeinflussen oder es müssen neue Baulasten beantragt werden, um den Bau überhaupt erst möglich zu machen.
  • In schwierigem Gelände – z.B. Hanglagen – benötigen Sie evtl. Geländeschnitte oder ein digitales Geländemodell für eine sichere Planung.
  • Bei größeren Gebäuden kann auch eine Berechnung des Aushubvolumens zur Planung des Ablaufs der Bauarbeiten sinnvoll sein.
  • Wir beraten Sie, recherchieren für Sie in den Akten und erstellen die benötigten Unterlagen und Pläne.
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